Für die Weiterentwicklung von Tram-Train-Systemen, die eine Kombination aus Eisenbahn und Straßenbahn darstellen, stellt die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Mittel zur Verfügung, “da kein Förderbedarf besteht”. Das geht aus der Antwort (19/7617) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7330) hervor.

Derzeit, so heißt es in der Antwort weiter, werde auch kein Bedarf für spezielle eisenbahnregulierungsrechtliche Regelungen für Tram-Train-Systeme gesehen.

Mit dem neuen Paragraf 2b Absatz 3 Nummer 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), der mit dem im Januar durch den Bundestag verabschiedeten Fünften Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes eingeführt wurde, werde den Bedürfnissen der Tram-Train-Systeme Rechnung getragen, schreibt die Regierung. Im Übrigen erlaube der geltende Rechtsrahmen für Eisenbahnen bereits heute, Tram-Train-Systeme auf Eisenbahninfrastrukturen zu betreiben.

Quelle: Deutscher Bundestag