Die Klage mehrerer Eigentümer wegen der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke als naturschutzrechtliche Ausgleichflächen im Rahmen des Ausbaus der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld blieb vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwerG) ohne Erfolg. Die Kläger sind Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen in und bei Erlangen, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen dienen als Kompensation für die Eingriffe in die Natur. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Inanspruchnahme dieser Flächen erforderlich ist oder – wie die Kläger geltend gemacht haben – das Eisenbahn-Bundesamt zur Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellte Flächen oder Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand hätte zurückgreifen müssen. Das BVwerG stellte jedoch methodische und sonstige inhaltliche Mängel bei der Festsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht fest.