Die Bundesnetzagentur hat am 31. August 2018 einen Genehmigungsantrag der DB Netz AG zu einem geplanten Anreizsystem abgelehnt. In einer Pressemitteilung erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur den Sachverhalt wie folgt: „In dem vorgelegten Anreizsystem wurden insbesondere die Anforderungen der Unternehmen des Schienengüterverkehrs nicht ausreichend berücksichtigt … Zudem sind die tatsächlichen Pünktlichkeitsniveaus der Personenverkehrs- und Güterverkehrsunternehmen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben in das Anreizsystems eingeflossen.“

An dem Antrag der DB Netz AG für ein Anreizsystem zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes und zur Verringerung von Störungen hat die Bundesnetzagentur unter anderem beanstandet,

– dass wesentliche Eckpunkte nicht ausreichend mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgestimmt waren.

– Zudem wurde die besondere Situation des kurzfristigen Schienengüterverkehrs nicht adäquat berücksichtigt.

– Darüber hinaus enthielt das System unangemessene Regelungen zur Entgeltminderung, zum Haftungsausschluss und zur Streitschlichtung.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass mit der nun erfolgten Präzisierung der Anforderungen ein mit den Marktteilnehmern abgestimmtes, neues Anreizsystem erarbeitet werden kann.

Das Anreizsystem sah auch Zahlungen der DB Netz AG an die Eisenbahnverkehrsunternehmen bei Verspätungen aufgrund von Baumaßnahmen im Schienennetz vor. Diese Regelungen und Zahlungshöhen waren zuvor zwischen den Marktakteuren diskutiert und durch eine breite Mehrheit des Marktes getragen worden. Auch die Bundesnetzagentur hält die Regelungen für ausgewogen. Die isolierte Genehmigung eines Teilbereichs des Anreizsystems war aber nicht möglich.

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur wäre die Einführung von Kompensationen bei baustellenbedingten Verspätungen aber außerhalb des Genehmigungsregimes weiterhin kurzfristig möglich. Die Bundesnetzagentur hat der DB Netz AG hierzu entsprechende Möglichkeiten aufgezeigt.

 

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