Grenzüberschreitende Fahrten mit Gigalinern verstoßen auch weiterhin gegen EU-Recht. Eine von der EU Kommission gegenüber der Deutschen Verkehrszeitung angekündigte Neuinterpretation der geltenden Richtlinie 96/53/EC wurde inzwischen zurückgezogen.

Zuvor hatte der Verkehrsausschuss des EU Parlaments Verkehrskommissar Kallas aufgefordert, das Parlament bei einer etwaigen Uminterpretation der seit Jahren bestehenden Rechtsauffassung nicht zu umgehen.

Die geltende Richtlinie, die Maße und Gewichte von Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr regelt, untersagt Fahrten mit überlangen und überschweren Lkw. Dies hatte EU Verkehrskommissar Kallas noch im März 2010 bestätigt: “Über grenzüberschreitende Versuche, die in jedem Fall gegen die Bestimmungen der Richtlinie verstoßen, wurde die Kommission von keinem Mitgliedstaat unterrichtet. (…) Würde dieser grenzüberschreitende Einsatz bestätigt und würden die Behörden der Mitgliedstaaten nicht eingreifen, um diesen zu unterbinden, würde die Kommission gegen diese Mitgliedstaaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Richtlinie einleiten.“

Auch Kallas‘ Amtsvorgänger, Industriekommissar Antonio Tajani, hatte grenzüberschreitende Gigaliner Fahrten in einem Interview mit No Mega Trucks ausgeschlossen: “Die Analyse der geltenden Rechtslage durch unsere Juristen schließt jedoch eine Auslegung der Richtlinie 96/53/EC zugunsten einer grenzüberschreitenden Nutzung aus. Bilaterale Abkommen zwischen Mitgliedsstaaten in einer solchen Frage widersprechen der Idee des gemeinsamen Binnenmarktes und werfen auch Fragen nach einer möglichen Wettbewerbsverzerrung auf.” Quelle: nomegatrucks.eu, 29. Februar 2012