Erstmals klagen Beschäftigte von Verkehrsunternehmen gegen einen Aufgabenträger des Schienenpersonen-Nahverkehrs. Sie wollen erreichen, dass die Verpflichtung zur Übernahme des Personals durch einen neuen Betreiber in ein aktuelles Vergabeverfahren aufgenommen wird. Die Klage wird ebenso von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und dem Verein mobifair getragen.

Dabei geht es um die laufende Ausschreibung des Niederrhein-Münsterland-Netzes in Nordrhein-Westfalen. Die betroffenen Linien werden derzeit von DB Regio und der NordWestBahn betrieben. Insgesamt fünf Beschäftigte dieser Unternehmen haben jetzt Klage gegen die Zweckverbände VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) und NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) eingereicht. Sie beziehen sich auf den § 131 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach „sollen“ die Aufgabenträger im SPNV einen solchen Personalübergang „verlangen“.  Der VRR hat dies bisher nicht angewendet. 

„Wir freuen uns, dass betroffene Beschäftigte selbst die Initiative ergreifen, damit die Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen sozialer und gerechter werden“, sagt der Stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Die bisherige Weigerung des VRR, die Beschäftigten im Ausschreibungswettbewerb abzusichern, ist unsozial und absolut nicht nachvollziehbar.“ Burkert wies darauf hin, dass betroffene Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren können oder im Falle einer Neueinstellung erhebliche Einbußen beim Gehalt oder sozialen Ansprüchen hinnehmen müssten. „Das ist die klare Konsequenz der Ausschreibungspolitik des VRR. Ein Urteil in dieser Sache hat auch eine große Ausstrahlung weit über NRW hinaus.“ 

Scharfe Kritik an der bisherigen Praxis übte auch mobifair-Vorstand Dirk Schlömer. „In Nordrhein-Westfalen fallen täglich Züge aus oder kommen zu spät, weil es an Personal fehlt. Und die Aufgabenträger lernen nichts daraus, denn sie weigern sich schlichtweg, einen geregelten Personalübergang sicherzustellen.“ Schlömer wertete die Ausschreibungen ohne Personalübergang „als klaren Rechtsbruch – denn es gibt ein Bundesgesetz und das wird einfach nicht angewendet. Wir sind sicher, dass die Gerichte diese rechtswidrige Praxis beenden werden.”

Quelle: EVG; Grafik: Pixabay.com