Von der Straße auf die Schiene: Eine der Säulen der Verkehrspolitik der gesamten Europaregion Tirol-Trentino-Südtirol ist die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Brennerautobahn auf die Schiene. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung Südtirols beschlossen, Beiträge für den Schienengüterverkehr und für Investitionen in Infrastrukturen vorzusehen. Die neuen Förderrichtlinien sehen vor, Gütertransporte, die von Landesinteresse sind und im begleiteten beziehungsweise unbegleiteten Kombinierten Verkehr auf der Strecke Brenner – Salurn versendet werden, zu bezuschussen. Mit den Beiträgen sollen die externen Kosten ausgeglichen werden, die vermieden werden, wenn die Bahn anstelle der Straße benutzt wird.  Die neuen Förderrichtlinien ermöglichen Beiträge pro versendeter Transporteinheit (Lastkraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger, Wechselaufbau, Container usw.). Für jede unbegleitete Transporteinheit, die mit der Eisenbahn zwischen Brenner und Salurn und umgekehrt befördert wird, wird ein Beitrag im Höchstausmaß von 25 Euro pro Strecke gewährt. Für jede Transporteinheit im begleiteten Kombinierten Verkehr (also mit Begleitung des Fahrers), die im gleichen Abschnitt transportiert wird, erhöht sich der Beitrag bis zu maximal 33 Euro pro Strecke. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben und intermodale Transportleistungen anbieten sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Schienengüterverkehrsleistungen in Südtirol erbringen. Der Förderbeitrag wird vom Land ausbezahlt und betrifft nur den Abschnitt der Bahnstrecke, der sich in Südtirol befindet.