Meerbusch-Osterath: Personenzug hätte Gleisabschnitt nicht befahren dürfen
Wie die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung in Bonn mitteilte hätte der Personenzug, der bei Meerbusch-Osterath auf einen Güterzug prallte, den Gleisabschnitt zum Unglückszeitpunkt nicht befahren dürfen. Warum der Zug die Strecke bei Meerbusch dennoch befuhr, müsse nun geklärt werden, hieß es von der Ermittlungsstelle. Dies sei keine Schuldzuweisung an den Lokführer, sagte Sprecher Gerd Münnich: Es müsse noch ermittelt werden, ob etwa die Signale falsch geschaltet gewesen oder vom Lokführer des Regionalzuges übersehen worden seien.
Die Fahrtenschreiber beider Züge seien sichergestellt und ausgelesen worden, teilte Münnich mit. Auch in den Stellwerken seien Informationen gesichert, der Bahnfunkverkehr sei ebenfalls aufgezeichnet worden.
Demnach ergibt sich das Bild, dass der Güterzug ordnungsgemäß gehalten und auf das Signal zur Einfahrt in den Bahnhof Meerbusch-Osterath gewartet habe. Damit sei diese Strecke zwischen Krefeld und Köln für den nachfolgenden Verkehr eigentlich gesperrt gewesen. “Der Personenzug hätte in den Abschnitt nicht reinfahren dürfen”, sagte Münnich. Die Bundesstelle stufte die Kollision als schweren Unfall ein. Eine Schadenshöhe von zwei Millionen Euro dürfe überschritten sein.
Nach Angaben des Rettungsdienstes waren deutlich mehr Menschen in dem Personenzug als zunächst angenommen. Es seien 173 Menschen in dem Regionalzug angetroffen worden, sagte der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes im Rhein-Kreis. Zunächst war von rund 150 Insassen die Rede gewesen.