Der Bundestag hat heute die Aufstockung der Finanzhilfen des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Den Entwurf der Bundesregierung für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) nahm er gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ei Enthaltung der Fraktion Die Linke in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung an. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte zudem der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt.

In zweiter Beratung abgelehnt wurde der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes“. Neben den Grünen unterstützte auch die Linksfraktion den Entwurf, während die übrigen Fraktionen dagegen stimmten.

Dem Gesetz zufolge stehen für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden im Jahr 2020 insgesamt 665,13 Millionen Euro zur Verfügung. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich bereitstehen. Im Jahr 2025 sind zwei Milliarden Euro geplant – der Betrag soll in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen. Für Forschungszwecke (Forschungsprogramm Stadtverkehr) soll das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jährlich 4,17 Millionen Euro ausgeben können.

Derzeit seien Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 28,6 Milliarden Euro für das GVFG-Bundesprogramm angemeldet, schreibt die Regierung im Gesetzentwurf. Hiervon seien in den kommenden Jahren noch rund 8,8 Milliarden Euro als Bundesfinanzhilfen zu finanzieren. Die Realisierung der für das GVFG-Bundesprogramm angemeldeten Vorhaben müsse sichergestellt werden, heißt es. Die Länder müssten ihrerseits als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bundesmitteln die „Durchfinanzierung“ der jeweiligen Vorhaben als gesichert erklären.

Quelle: Deutscher Bundestag; Foto: DB AG