Minister will Bahnen im Kampf gegen Lokführermangel unterstützen
Das Wirtschaftsministerium prüft, wie Eisenbahnverkehrsunternehmen
(EVU) bei der Ausbildung und Qualifizierung von Lokführern sowie der
Ansprache potentieller Quereinsteiger aus dem In- und Ausland besser
unterstützt werden können. Verkehrsminister Bernd Althusmann:
„Unser Ziel ist es, mit den Unternehmen den Bedarf zu analysieren und
Projekte zur Verbesserung der Fachkräftesituation zu entwickeln.”
Die hohe Zahl der (ungeplanten) Zugausfälle und Verspätung in den
ersten 5 Monaten des Jahres 2019 ist besorgniserregend. In 42 Prozent
der Fälle waren fehlende Lokführer die Ursache. Althusmann: „Das
ist ein Zustand, den wir so nicht weiter akzeptieren können.”
Bärbel Höltzen-Schoh, Chefin der Regionaldirektion Niedersachsen-
Bremen der Bundesagentur für Arbeit (BA), erklärte, dass auf vielen
Ebenen daran gearbeitet wird, dem Fachkräftemangel bei
Lokführern entgegenzuwirken und dass neue Gesetze zusätzliche Optionen
bieten: „Wir machen Jugendliche auf den Beruf aufmerksam und suchen
unter Arbeitslosen nach Menschen, die sich eine Umschulung vorstellen
kön- nen und dafür geeignet wären. Mit den erweiterten
Fördermöglichkeiten auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes kann
die Weiterbildung von Beschäftigen bezuschusst werden. Die BA kann
auch die Suche nach Kräften im Ausland unterstützen, die allerdings in
Deutschland qualifi- ziert werden müssen. Perspektivisch bietet das
Fachkräftezuwanderungs-gesetz die Chance, dass Menschen aus dem Ausland
schon zur Ausbil- dung nach Deutschland kommen können.”
Ausbildung
bzw. Ausbildungsunterstützung im Bereich Verkehr, Logistik und
insbesondere von Zugführerinnen und -führern stehen auch im Fo- kus des
für September geplanten Förderaufrufs für Arbeitsmarktprojek- te unter
Bildungsträgern. Für Projekte zur Arbeitsmarktintegration von
Langzeitarbeitslosen und Migranten in den Arbeitsmarkt stehen ESF- und
Landesmittel bereit.
Althusmann
stellt jedoch klar: „Ausbildung und Qualifizierung, Gewin- nung und
Bindung von ausreichend Personal ist Hauptaufgabe der Ei-
senbahnunternehmen und ihrer Geschäftsführungen. Wir werden prü- fen,
ob wir auch mit Mitteln der Arbeits- und Beschäftigungsförderung
stärkere Anreize setzen können, aber wir werden nicht vor strengen
Sanktionen zurückschrecken, wenn die Bahnunternehmen die verein-
barten Leistungen nicht zuverlässig erbringen.”
Bei
einem ersten gemeinsamen Treffen mit Althusmann im Juli hatten sich
elf in Niedersachsen tätige EVU verpflichtet, die Ausbildungskosten
wechselseitig zu erstatten, sollte ein Lokführer in den ersten fünf
Jahren nach seiner Ausbildung zu einem Wettbewerber wechseln. Dadurch
sol- len die Voraussetzungen verbessert werden, dass die Unternehmen
über Bedarf ausbilden. Bisher nicht an diesem Pakt beteiligt: die Fern-
und Güterverkehrsunternehmen der Deutschen Bahn AG. Althusmann
will sich auch an Bundesverkehrsminister Scheuer wenden und um
Unter- stützung bitten, damit sich die DB-Töchter an dem Pakt
beteiligen.
Seit
2017 müssen sich EVU in Niedersachsen bei der Neuvergabe von
Strecken zu einer Ausbildungsquote über Bedarf und zur Vorhaltung von
Personalreserven vertraglich verpflichten. Für von den EVU zu verant-
wortende ungeplante Zugausfälle können Zuschüsse gemindert und
Vertragsstrafen verhängt werden. Althusmann hat angekündigt, dass das
Land hiervon künftig noch konsequenter Gebrauch machen wird.
Perso-nalbedarf und konkrete Ansätze für Ausbildungs- und Umschulungs-
maßnahmen sollen Thema eines Eisenbahn-Fachgesprächs Anfang No-
vember sein.
Pressemitteilung Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung