In einer Stellungnahme fordert der Netzbeirat der DB Netz AG entschiedene Maßnahmen des Gesetzgebers zur Gleichstellung von Straße und Schiene bei der Vegetationskontrolle durch Änderung der Gesetze, die eine nachhaltige Sicherung des Bahnbetriebs vor Sturmschäden erschweren. Ferner fordert das Fachgremium, bestehend aus Eisenbahnunternehmen, SPNV-Aufgabenträgern und Branchenverbänden, eine Verstärkung des Aufwands bei der DB Netz AG im Rahmen eines Sofortprogramms. Ziel müsse es sein, so schnell wie möglich einen Zustand herzustellen, in dem die nachhaltige Höhenbegrenzung der Vegetation auf den sogenannten „V-Schnitt“ im Netz der Deutschen Bahn umgesetzt wird.

Der Netzbeirat besteht seit Januar 2006 und ist vom Eisenbahn-Bundesamt gemäß § 34 AEG bei der DB Netz AG als einen unabhängigen Gremium eingerichtet worden, das mit Empfehlungen zum Erhalt der Schienenwege und deren Ausbau und Entwicklung beitragen soll. Ihm gehören Vertreter oder Beauftragte von Eisenbahnverkehrsunternehmen und der für den Nahverkehr zuständigen Organisationen der Bundesländer an.