Die Ausgabe 2021 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) ist ab sofort auf der Website der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in den drei Arbeitssprachen der Organisation (Deutsch, Englisch, Französisch) verfügbar.

Die englische und die französische Fassung dieser Neuauflage des RID werden darüber hinaus von zwei Verlagen, deren Kontaktdaten auf der Website der OTIF zu finden sind, auch in gedruckter Form herausgegeben. Die Ausgabe 2021 des RID tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und löst damit die Ausgabe 2019 ab. Gemäß einer allgemeinen Übergangsvorschrift dürfen allerdings die Vorschriften des RID 2019 noch bis zum 30. Juni 2021 angewendet werden.

Das RID gilt für die grenzüberschreitende Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter zwischen den derzeit 45 RID-Vertragsstaaten in Europa, Asien und Nordafrika. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt es darüber hinaus auch für den nationalen Verkehr. Um den multimodalen Verkehr zu erleichtern, ist das RID ferner eng mit mit den Gefahrgutvorschriften für die Straße (ADR) und die Binnenschifffahrt (ADN) abgestimmt.

Das RID 2021 enthält verschiedene Neuerungen, die dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung tragen und die dazu beitragen, die Sicherheit des sauberen und energieeffizienten Verkehrsträgers Schiene weiter zu erhöhen.

So wird für feste Abfälle, die aus der medizinischen oder veterinärmedizinischen Behandlung von durch ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A infizierten Menschen oder Tiere resultieren, beispielsweise eine neue, weltweit geltende UN-Nummer (UN 3549) eingeführt. Des Weiteren wird in der RID-Ausgabe 2021 auf neue Checklisten für die Befüllung und Entleerung von Kesselwagen für flüssige Stoffe und für Gase verwiesen, die darauf abzielen, die Sicherheit bei der Beförderung zu erhöhen.

Im Laufe des Jahres 2021 wird auch eine russische Fassung auf der Website der OTIF veröffentlicht.Das Sekretariat der OTIF würdigt an dieser Stelle die gemeinsam mit den Vertragsstaaten und der UNECE geleistete Arbeit, dank derer trotz der COVID-19-Pandemie und der veränderten Arbeitsgewohnheiten der zweijährige Revisionszyklus des RID eingehalten werden konnte.

Quelle/Foto: OTIF