Der Senat Berlins hat auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, dem neuen Verkehrsvertrag mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) für die Jahre 2020 bis 2035 zugestimmt. Mit diesem Vertrag wird das landeseigene Verkehrsunternehmen im Rahmen einer Direktvergabe ab dem 1. September 2020 beauftragt, die ausgehandelten, umfangreichen ÖPNV-Leistungen zu erbringen. Der Verkehrsvertrag, dem der BVG-Aufsichtsrat bereits zugestimmt hat, ist damit die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans samt den geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze und Verdichtung der Takte.

Senatorin Günther: „Dieser Verkehrsvertrag markiert den Aufbruch in eine neue Ära der Investitionen. Die BVG wird ihren Fuhrpark und ihr Netz in den kommenden Jahren erneuern, erweitern, klimafreundlich umbauen und damit entscheidend verbessern. Zusammen mit zusätzlichen Milliarden-Investitionen etwa für die S-Bahn und für das Schienen-Pendlerprojekt i2030 werden wir den stadtverträglichen ÖPNV in Berlin auf ein nie dagewesenes Niveau bei Verlässlichkeit, Schnelligkeit, Erreichbarkeit und Barrierefreiheit bringen.“

Der BVG-Verkehrsvertrag hat ein Volumen von bis zu 12,7 Milliarden Euro für die Grundvergütung der BVG und Tarifersatzleistungen (für Schüler/Azubi-Ticket, für Ticket S und Schwerbehinderten-Freifahrten). Die Tarifersatzleistungen summieren sich auf rund 3,1 Milliarden Euro.

Darüber hinaus werden über die zukünftigen Haushalte finanziert:

  1. rund 4,3 Milliarden Euro ergänzende Zuschüsse (gut 2 Milliarden Euro für neue Straßenbahnstrecken, rund 1,7 Milliarden Euro für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen, rund 600 Millionen Euro für laufende Projekte wie U5); und
  2. rund 2 Milliarden Euro für die Dekarbonisierung (voraussichtlich zwischen 1,3 und 2,4 Milliarden Euro insbesondere für Infrastruktur, noch ohne Zuschüsse des Bundes). Im Vertrag bereits abgedeckt sind 450 Millionen Euro für den Betrieb von insgesamt 227 E-Bussen.

Die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln bis 2035 beträgt rund 19 Milliarden Euro in den kommenden 15 Jahren. Zum Vergleich: In der vergangenen Dekade betrugen die Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur bei der BVG im Durchschnitt knapp 300 Millionen Euro pro Jahr. Im kommenden Jahrzehnt mit dem neuen Verkehrsvertrag werden diese Summen um mehr als das Zweieinhalbfache auf durchschnittlich rund 800 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Für das Jahr 2024 ist eine erste große Revision des Vertrags verabredet, um gegebenenfalls Anpassungen der Pläne ab 2031 vornehmen zu können.

Im neuen BVG-Verkehrsvertrag ist fixiert, dass bis 2030 die U-Bahn (für rund 2,4 Milliarden Euro) und die Straßenbahn (für rund 740 Millionen Euro) jeweils einen runderneuerten, vergrößerten Fahrzeugpark erhalten, der künftig für die Bedienung von Neubaustrecken ebenso genutzt wird wie für Leistungsverbesserungen im Bestandsnetz. Insbesondere das Straßenbahnnetz soll um knapp 40 Prozent erweitert werden, etwa um Neubaugebiete von Anfang an und stark verdichtete Viertel auch weiterhin komfortabel anzubinden. Vereinbart wurden Taktverdichtungen bei allen Verkehrsmitteln sowie der Einsatz größerer Fahrzeuge, wo es möglich ist.

Zudem wird ein deutlich erweitertes 10-Minuten-Netz im Tagesverkehr einen attraktiven Takt insbesondere für die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner bieten, die außerhalb des S-Bahnrings leben. Im Vertrag langfristig gesichert sind auch zusätzliche Ausbildungskapazitäten, um den erhöhten Bedarf an Fahrerinnen und Fahrern abbilden zu können.

Ein Alleinstellungsmerkmal dieses Verkehrsvertrags ist die mit der BVG vereinbarte Mobilitätsgarantie beim Thema Barrierefreiheit. Ab dem Jahr 2022 sind die Verkehrsbetriebe verpflichtet, die obligatorische Barrierefreiheit im Netz immer auch bei Störungen (etwa dem Ausfall von Aufzügen) sicherzustellen, indem sie konkrete Alternativen innerhalb des ÖPNV anbieten. Die technische Ausgestaltung dieser Mobilitätsgarantie wird derzeit erarbeitet.

Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde im Rahmen des vorliegenden Verkehrsvertrags – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Finanzierungsgarantie reagiert: Pandemiebedingte Einnahmeausfälle werden durch das Land bis zur ersten Revision 2024 ersetzt. Der Senatsbeschluss beinhaltet insofern die Zustimmung zu einem Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren starten können. Noch nicht ausformulierte Passagen werden bis zum Herbst dieses Jahres finalisiert.

Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin; Foto: Michael Kauer/Pixabay