Die Lokführer in Deutschland bekommen neue Führerscheine, die in ganz Europa anerkannt werden. Klaus-Dieter Scheurle, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, übergab heute in Berlin die ersten neuen Dokumente an zwei Lokführer. Scheurle: “Alles wird europäischer, auch der Schienenverkehr. Auch die Lokführer arbeiten heute zunehmend selbstverständlich über Grenzen hinweg. Dieser Realität werden nun endlich auch Führerscheine gerecht.” Der Lokführerschein ist nach der neuen Verordnung ein behördliches Dokument und wird durch das Eisenbahn-Bundesamt erteilt. Er wird von der Bundesdruckerei erstellt, ist also fälschungssicher und wird zentral registriert. Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf zehn Jahre begrenzt. Sie kann dann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Lokführer, die eine neue Fahrberechtigung beantragen und ausschließlich grenzüberschreitend arbeiten, benötigen den neuen Führerschein seit dem 29. Oktober 2011. Ab dem 29. Oktober 2013 müssen alle neuen Fahrberechtigungen nach der neuen Verordnung erteilt werden.