Nutzungsentgelt für Abstellgleise in Saarbrücken ungültig
Laut Pressemeldung hat die Bundesnetzagentur ein Entgelt der DB Netz AG für die Nutzung der Abstellgleise in Saarbrücken Hauptbahnhof für ungültig erklärt. Es verzerre, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, den Wettbewerb.
Das Anlagenpreissystem sieht für die Nutzung von Abstellgleisen regelmäßig ein Entgelt vor, dessen Höhe sich nach der vorhandenen Ausstattung der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur richtet. In einigen Fällen erhebt die DB Netz AG hingegen ein zusätzliches, anlagenspezifisches Entgelt. Dies gilt auch für bestimmte Gleise in der Abstellanlage am Standort Saarbrücken Hauptbahnhof.
Das reguläre Entgelt für vergleichbare Abstellanlagen liegt bei 1,70 Euro pro Stunde. Im vorliegenden Fall verlangt die DB Netz AG für die Nutzung zusätzlich 20,60 Euro pro Stunde und damit ein Vielfaches des regulären Entgelts.
Die Bundesnetzagentur hat das Zusatzentgelt von 20,60 Euro für ungültig erklärt. Für die entsprechenden Abstellgleise gilt nur noch das reguläre Entgelt. Hiervon profitieren insbesondere solche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die auf eine langfristige Nutzung der Abstellanlage angewiesen sind und im Vorfeld der Nutzung keine Kenntnis von der Erhebung des Zusatzentgelts hatten.
Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig.