Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte am 7. April die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Öffnung der Bahnhofs-Stromnetze. „Unsere Entscheidung verschafft allen Stromlieferanten die Möglichkeit eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Bahnhofs-Stromnetzen. Damit können auch die über diese Netze versorgten Kunden künftig ihren Stromanbieter wechseln”, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

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