Zur Personalausstattung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) im Bereich Planfeststellung äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13849) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13217). Danach gab es mit Stand 30. Juni 2019 im Bereich Planfeststellung des EBA 154,3 Planstellen von denen 142,3 besetzt waren. Im Jahr 2020 soll es der Vorlage zufolge 252,1 Planstellen geben.

Da das EBA das Anhörungsverfahren von den Ländern übernimmt, seien im Entwurf für das Haushaltsgesetz 2020 41 Planstellen aufgenommen worden, weitere 41 Planstellen sollen mit dem Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt werden, teilt die Regierung mit.

Das EBA sei für die Durchführung der Planfeststellungsverfahren einschließlich der Anhörungsverfahren für die ab dem 6. Dezember 2020 beantragten Verfahren zuständig, heißt es in der Antwort weiter. Derzeit bereite das EBA die Übernahme des Anhörungsverfahrens, das von den zuständigen Landesbehörden gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes durchgeführt wird, durch Personalgewinnung und Schulung sowie Entwicklung einer IT-Unterstützung vor. Der Personalgewinnungs- und Einstellungsprozess im EBA werde nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts für das Jahr 2020 beginnen, schreibt die Bundesregierung.

Pressemeldung Bundestag