In  einer Pressemitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) wurde mitgeteilt, dass der Lenkungskreis Fahrzeuge die “Regelung GSM-R 01“ Technische Regeln zum Nachweis der „Ende-zu-Ende Funktionalität“ im GSM-R System freigegeben hat. Ziel dieser technischen Regelung ist es, einen störungs- und fehlerfreien Betrieb der Cab-Radios im GSM-R Netz in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen.

Die Vorgaben sollen die Kommunikation von GSM-R Diensten zwischen den beiden Endpunkten „Controller Equipment“ (bei der DB Netz AG GeFo ) auf der Festnetzseite und dem „Cab-Radio“ (Zugfunkgerät) auf der Fahrzeugseite – auch bei Änderungen – gewährleisten.

Die Regelung dient dem Nachweis der technischen Kompatibilität zwischen Cab-Radio inkl. SIM Karte und dem streckenseitigen GSM-R Netz in der Bundesrepublik Deutschland, inklusive der zugehörigen Festnetzendgeräte. Die Anforderungen und Prozesse für den Nachweis der Ende-zu-Ende Funktionalität des Cab-Radios, damit dieses im GSM-R-Netz betrieben werden kann, werden beschrieben.

Weiterhin wurde von der EBA darauf verwiesen, dass das Elektronisches Antragsverfahren zum Förderprogramm laTPS freigeschaltet ist. Der Zugang zum Umrüstungsregister findet sich unter dem Link

https://umregeba.eisenbahn-bundesamt.de/fsc.

Das EBA hatte im Mai 2017 damit begonnen, das Antragsverfahren zum Förderprogramm laTPS auf ein weitgehend elektronisches Verfahren umzustellen, welches auf dem elektronischen Umrüstungsregister basiert. Nun wurden abschließend alle bis zum 30. April 2017 gestellten Anträge (auf Vorbescheid, Änderung Vorbescheid und Zuwendung) vollständig in das Umrüstungsregister des EBA eingepflegt.