Rheintalsperrung: Deutsche Bahn AG übernimmt Teil der Mehrkosten der EVU
In einer Pressemitteilung bietet die DB AG kurzfristige Maßnahmen für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen an. Bei Umleitungen gilt das sogenannte „Günstigerprinzip“. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen bezahlen die Trasse, die am günstigsten gewesen wäre – auch wenn die Umleitung nun teurer wäre. Es fallen für Trassen und die Nutzung von Serviceeinrichtungen keine Stornierungsgebühren an.Wer seine Trasse „ändern“ will, muss keine Änderungskosten bezahlen. Wer auf der Umleitung Serviceeinrichtungen (Bahnhöfe und so weiter) nutzen muss, bekommt diese nicht in Rechnung gestellt.Für den Einsatz der sechs Diesel-Schlepploks für die Güterumleitungsstrecke Tübingen-Horb entstehen den Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Kosten.Die Kosten für den notwendigen Bus-Notverkehr trägt für die gesamte Sperrzeit die DB Netz AG.