Das Bundespatentgericht hat die Löschung der Wortmarke “S-Bahn” entschieden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) begrüßt dieses als verbraucherfreundliche Entscheidung. Vor dem Hintergrund, dass zunehmend Wettbewerber der Deutschen Bahn AG Nahverkehrsleistungen erbringen, hatte die BAG-SPNV bereits vor dieser gerichtlichen Entscheidung nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, um deutschlandweit einheitliche Produktbezeichnungen im SPNV zu ermöglichen. Bernhard Wewers, Präsident der BAG-SPNV: „Die Marke S-Bahn steht für ein bestimmtes Verkehrsangebot und nicht für einen bestimmten Verkehrsanbieter.“