Die Deutsche Schienenhilfe bittet die Privaten Güterbahnen und die DB Cargo, ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember keine lauten Güterwagen mehr zu übernehmen. Das erklärte ihr Sprecher Jochen Zenthöfer.

Hintergrund ist die Ankündigung des Bundesverkehrsministeriums, das Fahren mit lauten Waggons erst ab Ende 2021 an zu sanktionieren – ein Jahr später als geplant. Damit werden die Sanktionen des Schienenlärmschutzgesetzes faktisch Makulatur. Nebenbei werden die deutschen Güterwagenhalter, die zu 99 Prozent auf leise Sohlen umgerüstet haben, für ihren Lärmschutz benachteiligt.

„Jetzt liegt es in der Hand der privaten Güterbahnen und der DB Cargo“, so Zenthöfer weiter: „Sie sind nicht verpflichtet, an den Landesgrenzen die ausländischen Güterwagen zu übernehmen. Wenn die Waggons noch mit lauten Graugussohlen unterwegs sind, sollten sie an der Grenze stehen bleiben. Die ausländischen Unternehmen hatten jahrelang Zeit, die Waggons umzurüsten. Jetzt darf nicht Corona als Ausrede benutzt werden!“ Eine Ausnahme sollte nur gemacht werden für Waggons, die medizinische
Materialien zur Pandemiebekämpfung transportieren. Diese sollten an den Grenzen übernommen werden, auch wenn sie noch laut sind.

„Jahrelang haben die Bürgerinnen im Rheintal, in Sachsen, im Inntal, an der Mosel, in Nordrhein- Westfalen und an vielen anderen Orten auf das Schienenlärmschutzgesetz gehofft. Jetzt liegt es in der Hand der Privaten Güterbahnen und der DB Cargo, ob diese Hoffnung wenige Tage vor Gesetzesbeginn stirbt“, so die Schienenhilfe. „Die deutschen Güterwagenunternehmen haben umgerüstet und an die lärmgeplagten Bürgerinnen gedacht. Bei aller Kritik, die wir gerne (und oft) äußern: Dafür danken wir!“

Quelle: Deutsche Schienenhilfe; Foto: Deutsche Bahn AG / Oliver Lang