Schienenverkehr nicht vom schnellen Internet abkoppeln
Es hatte ein wenig den Anschein, als geschehe es „auf dem letzten Drücker“: Heute stellten Verbände des Bahnsektors ihre Position zur Vergabe der 5G-Lizenzen durch die Bundesnetzagentur (BnetzA) vor. Die Entscheidung fällt am 26. November 2018. BAG-SPNV, mofair, Allianz pro Schiene, NEE, VDB, VDV, VCD und VPI unterstützen die Bestrebungen der BNetzA, das deutsche Mobilfunknetz leistungsfähig auszubauen. Denn nur mit 5G-Standard sind die richtigen Ziele des Bundes erreichbar: Digitalisierung, Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030, Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene, Deutschlandtakt. Von Automatisierung, Leit- und Sicherungstechnik über Entertainment bis hin zu Echtzeitinformationen, Ticketing und datenbasierter Wartung: Die digitale Schiene 4.0 braucht ein schnelles Mobilfunknetz. Und da sind 100 Mbit/s unterste Schwelle. Die Zukunft verlangt eher höhere Durchlässe.
So weit, so gut. Aber im Unterschied zur Straße sieht der Entwurf der BnetzA bei der Schiene nicht die flächendeckende Ausgestaltung der Netze mit 100 Mbit/s vor. Autobahnen und Bundesstraßen sollen diese bis 2024 erhalten, die Bahn soll sich auf Nebenstrecken mit 50 Mbit/s begnügen. Das ist im digitalen Zeitalter deutlich zu wenig. Es reicht nicht aus für eine adäquate Vertaktung mit der fortschreitenden Digitalisierung des Schienenverkehrs. Die Verbände fordern deshalb, bis 2024 das gesamte vom Schienenverkehr genutzte Mobilfunknetz auf 5G-Standard auszubauen. Nur so kann der klimaschonende Schienenverkehr sowohl im intermodalen als auch internationalen Wettbewerb erfolgreich sein. In der gemeinsamen Presserklärung heißt es dazu: „Eine ganzheitliche Ausleuchtung des Schienennetzes ermöglicht es, digitale Technologien für den Personen- wie den Güterverkehr zu nutzen. Auch eine bessere Erschließung und so das Ziel der Bundesregierung der besseren Versorgung des ländlichen Raums können nur mit flächendeckendem Netzausbau gelingen.“
Ein weiterer Forderungspunkt: Der Bund muss seiner Netzausbauverpflichtung gerecht werden. Der Netzausbau des Mobilfunknetzes entlang der Schienenstrecken darf nicht von der finanziellen Beteiligung der Eisenbahnunternehmen abhängig gemacht werden, zur Last ihrer Kunden.
Auffallend im Entwurf der BnetzA: Es sind keine Sanktionierungsmöglichkeiten für Lizenznehmer vorgesehen, die Schienenstrecken nicht versorgen. Deshalb die Forderung der Verbände: „Bei der Vergabe der Frequenzen braucht es daher eine Kontrolle der Auflagen und Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung.“
Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Forderungen der Verbände in der Politik und im speziellen Fall in der Bundesnetzagentur Gehör finden.