Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat schnell reagiert: Instandhaltungswerkstätten werden seit dem 1. April als integraler Bestandteil des Schienengüterverkehrs anerkannt. Auch bei Einschränkungen des öffentlichen Lebens zählen sie nunmehr zu den Betrieben, deren Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten werden soll.

Der VPI hatte vergangene Woche bei den politischen Entscheidungsträgern auf die Bedeutung der Werkstätten für das System Schiene hingewiesen und dafür gesorgt, dass diese auf der von der BNetzA geführten Liste „Betreiber von Serviceeinrichtungen“ aufgenommen werden.

Werkstätten haben ab sofort die Möglichkeit, sich hier eintragen zu lassen und können auf dieser Grundlage bei den zuständigen Landesbehörden notwendige Genehmigungen für ihr Unternehmen und die Belegschaft erhalten, etwa Passierscheine. Der VPI hat der BNetzA bereits eine Sammelliste ihrer Mitgliedswerkstätten übermittelt.

„Wir sind sehr erleichtert, dass den Instandhaltungswerkstätten der Status „Systemrelevant“ zuerkannt worden ist. Ihre Arbeit ist wichtig, um den Schienengüterverkehr auch unter den Bedingungen der Corona-Krise am Laufen zu halten“, unterstreicht Malte Lawrenz, VPI-Vorsitzender.

Wagenhalter sind auf ein europaweit funktionierendes Netz von Werkstätten angewiesen. Wagen, die ei­nen betriebsgefährdenden Mangel aufwei­sen, müssen von Werkstätten umgehend instand­gesetzt werden können. Andernfalls sind die Halter als Entity in Charge of Maintenance (ECM) verpflichtet, diese umgehend außer Betrieb zu setzen.

„Die Kooperation zur Krisenbewältigung zwischen den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung und den Vertretern des Bahnsektors klappt hervorragend“, betont Lawrenz. Branche und Politik bemühen sich Hand in Hand um bestmögliche Lösungen, die die Versorgung im Land sichern, ohne die Gesundheit von Beschäftigten und Bevölkerung zu gefährden. Er sieht ein gutes Fundament, um gemeinsam Antworten auf kommende Herausforderungen zu finden.

Quelle: VPI; Foto: Bundesnetzagentur