Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat Keolis Deutschland die Sicherheitsbescheinigung Teil A und Teil B für die maximal möglichen fünf Jahre erteilt. Damit ist Keolis nach eigenen Angaben eines der wenigen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personenverkehr, die beide Teile aufweisen kann.

Ende November wurden das Sicherheitsmanagementsystem und dessen Umsetzung in den betrieblichen Bereichen durch das EBA geprüft. Mit dem Ergebnis bescheinigt das EBA Keolis, dass die Anforderungen nach der europäischen Verordnung 1158/2010/EG in allen Bereichen vollumfänglich umgesetzt sind. Die Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ist Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Eisenbahnverkehr. Überprüfungen durch das EBA finden in regelmäßigen Abständen statt.

(Keolis)