VDV: Die richtigen Maßnahmen gegen Fahrverbote umsetzen!

Jürgen Fenske, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), zum heutigen Fahrverbots-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Nach den wegweisenden Festlegungen im Koalitionsvertrag und der Diskussion um den steuerfinanzierten „kostenlosen“ ÖPNV zeigt auch das aktuelle Urteil zu den Fahrverboten deutlich: Alle Akteure haben die Schlüsselrolle der öffentlichen Verkehrsunternehmen für Klimaschutz und Luftreinhaltung in den Städten erkannt und zum Thema gemacht. Wir müssen jetzt schnell die richtigen Maßnahmen für eine Verkehrswende und gegen Fahrverbote umsetzen. Die notwendigen Schritte dafür haben wir der Bundesregierung kürzlich in einem Sofortprogramm vorgeschlagen. Für Luftreinhaltung und Klimaschutz müssen die Systeme des ÖPNV umfangreich erneuert und ausgebaut werden. Das bedeutet, es geht zunächst um den Kapazitätsausbau: Strecken, Haltestellen, Technik, Fahrzeuge, Personal. Das funktioniert nur mit Hilfe einer ausreichenden öffentlichen Finanzierung. Ein gut ausgebautes öffentliches Nahverkehrssystem kostet viel Geld, aber es ist wertvoll für alle – denn schließlich geht es um den Klimaschutz und um die Gesundheit der Menschen in den Städten.“

Der VDV schlägt ein ÖPNV-Sofortprogramm zur Luftreinhaltung mit folgenden Maßnahmen vor:

  1. Förderung zur Beschaffung von Diesel Euro VI-Bussen zur schnellen Schaffung zusätzlicher Busangebote. Zusammen mit der Nachrüstung älterer Dieselbusse, der E-Bus-Einführung, die bekanntlich nicht „über Nacht“ erfolgen kann, ist der Einsatz der schadstoffarmen Diesel-Euro-VI-Busse das geeignetste Mittel, um kurzfristig zusätzliche ÖPNV-Angebote zu realisieren. Im ersten Schritt sollten 1.000 Euro-VI-Busse beschafft werden, um die Emissionen bei Linienbussen auf den am stärksten belasteten innerstädtischen Hauptachsen zu senken.
  2. Finanzierungsbeteiligung des Bundes an höhere Betriebs- und Instandhaltungskosten für zusätzliche ÖPNV-Kosten.
  3. Beschleunigung von Schienenprojekten durch vereinfachte Genehmigungsverfahren und Flexibilisierung des Kosten-Nutzen-Faktors nach der Standardisierten Bewertung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), insbesondere für Städte mit signifikanter und dauerhafter Überschreitung der europäischen Grenzwerte zur Luftreinhaltung. Insbesondere Maßnahmen zum modal shift (Umstieg vom Individualverkehr zum ÖPNV) sollen förderfähig werden.
  4. Förderung von Schienenfahrzeugen für zusätzliche Angebote.
  5. Förderung von Erneuerungsinvestitionen im ÖPNV zur Steigerung der Betriebsqualität nach dem Vorbild der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit der DB AG.
  6. Senkung der Trassenentgelte für den Schienenpersonenverkehr, insbesondere als Beitrag für zusätzliche SPNV-Angebote in hoch belasteten Pendlerräumen.
  7. Befreiung von steuerlichen Sonderlasten für den Schienenverkehr, Senkung der Stromsteuer für Schienenfahrzeuge auf den EU-Mindestsatz und steuerliche Anreize für Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie die steuerliche Befreiung von Job-Tickets.