Die Warwick Holding GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft von Fonds, die von Morgan Stanley Infrastructure Inc. („die Bieterin“) beraten werden, die ca. 29 Prozent der Aktien an der VTG Aktiengesellschaft („die Gesellschaft“) hält, hat am 16. Juli 2018  ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an alle Aktionäre der VTG Aktiengesellschaft zu einem Angebotspreis in Höhe von EUR 53 pro Aktie bekanntgegeben. Die Kühne Holding AG, die rund 20 Prozent der Aktien an der VTG Aktiengesellschaft hält, hat sich nach Angaben der Bieterin unwiderruflich verpflichtet, die von ihr gehaltenen Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen.

 

 

Das angekündigte Übernahmeangebot ist nicht mit der Gesellschaft abgestimmt. Das Angebot reflektiert nach Einschätzung der Gesellschaft nicht den fundamentalen Wert der VTG Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der positiven Zukunftsperspektiven, die sich unter anderem aus der Stärkung des Geschäftsmodells durch den geplanten Erwerb der CIT Rail Holdings (Europe) SAS („Nacco-Übernahme“) und der vom Unternehmen angestoßenen Digitalisierungsstrategie ergeben. Der Angebotspreis enthält zudem mit 4 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate keine angemessene Kontrollprämie. Der Vorstand wird den Aktionären der Gesellschaft daher die Annahme eines Angebotes zu einem Preis von EUR 53 pro Aktie aus heutiger Sicht nicht empfehlen können.

Die Bieterin hat angekündigt, dass das Angebot neben den üblichen Vollzugsbedingungen unter der Bedingung des Vollzugs der Nacco-Übernahme steht. Der Vollzug der Nacco-Übernahme wurde bekanntermaßen von den zuständigen Kartellbehörden unter Auflagen freigegeben. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Nacco-Übernahme wie erwartet im zweiten Halbjahr abgeschlossen werden kann.

Die Bieterin setzt ferner als Bedingung für das Übernahmeangebot voraus, dass die VTG Gruppe keine Geschäftsbeziehungen mit von der U.S. Office for Foreign Assets Control (OFAC) sanktionierten Parteien unterhält. Die Gesellschaft überprüft ihre Geschäftsbeziehungen fortlaufend auf sanktionsrelevante Sachverhalte.

Quelle: Pressemitteilung der VTG Aktiengesellschaft, Foto: VTG