Von den insgesamt fünf Milliarden Euro Eigenkapitalerhöhung, die die Deutsche Bahn nach dem Willen von Bundesverkehrsministerium und Bundespolitik wegen Corona-Schäden erhalten sollte, hat die EU-Kommission gestern (nur) 550 Millionen Euro genehmigt.
Dazu mofair-Präsident Tobias
Heinemann: „Die Wettbewerbshüter der EU machen erneut deutlich, dass sie sich
nicht unter Druck setzen lassen. Die bewilligte Notfallhilfe für den ersten
Lockdown für die DB Fernverkehr ist aus unserer Sicht zwar noch immer zu üppig.
Ein wirtschaftlich agierendes Unternehmen hätte entweder den Fahrbetrieb der
Nachfrage anpassen oder eine Notvergabe durch den Bund nach transparenten
Kriterien anstreben müssen. Aber Kostenbewusstsein scheint bei der DB ohnehin
keine Rolle mehr zu spielen“. Er fährt fort: „Angesichts des Stoppschilds aus
Brüssel sollte die Bundesregierung die beantragten, aber nicht genehmigten,
verbleibenden knapp 1,4 Milliarden Euro nun endlich in unternehmensübergreifende
Hilfen für den Bahnsektor umwidmen.“
Obwohl noch vollkommen unklar
war, wie sich die Pandemie und ihre Folgen für den Verkehrsmarkt entwickeln
würden, forderte die Deutsche Bahn AG bereits im Mai 2020 pauschal eine
Eigenkapitalerhöhung von 4,5 Milliarden Euro. Der Bundestag beschloss im Juli
2020 sogar volle 5 Milliarden Euro zusätzliches Eigenkapital für das
Staatsunternehmen. Eigenkapital unterliegt keiner Zweckbindung. Es könnte auch
genutzt werden, um durch Angebote unter eigenen Kosten die Mitbewerber der
DB-Transportunternehmen unter Druck zu setzen und den Wettbewerb zu verzerren.
In allen drei Verkehrsarten (SPFV, SPNV, SGV) gab und gibt es Anzeichen dafür.
Daher hatten die Wettbewerbsbahnen umgehend
unternehmensübergreifende Staatshilfen zum Ausgleich der Corona-Schäden
gefordert. Für den Nahverkehr gelang das in Gestalt des ÖV-Rettungsschirms. In
den eigenwirtschaftlichen Sektoren Fern- und Güterverkehr dauerte es fast ein
Jahr, bis die Bundesregierung im April 2021 auf die von Anfang an vorgeschlagene
Trassenpreisabsenkung umschwenkte, die dann von der EU-Kommission zügig
genehmigt wurde.
Von den vom Haushaltsgesetzgeber bewilligten 5 Milliarden
Euro bleiben noch immer 1,374 Milliarden Euro (5 Mrd. Euro, abzüglich der 3,076
Milliarden für die Trassenpreisabsenkungen sowie der jetzt genehmigten 0,55
Milliarden Euro für DB Fernverkehr) in der Schwebe. Dem Vernehmen nach fordert
die EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb, detaillierte Nachweise, dass
die entstandenen finanziellen Schäden im DB-Fernverkehr unvermeidbar gewesen
sind. Dies für die Periode nach dem 30. Juni 2020 – nur bis zu diesem Zeitpunkt
gilt die gestrige Genehmigung – zu belegen, dürfte ein Ding der Unmöglichkeit
sein. Daher sollte die Bundesregierung diese Mittel endlich zur Stützung des
gesamten Sektors nutzen.
Quelle: mofair; Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben