Das EBA hat den Leitfaden zur Erstellung der Sicherheitsberichte neu herausgegeben. Der Leitfaden berücksichtigt nun auch die erweiterten Berichtspflichten, die sich aus den Verordnungen CSM Risiko und CSM Kontrolle ergeben, teilte die Behörde mit.

Die Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) vom 5. Juli 2007 verpflichtet Eisenbahnen, die einer Sicherheitsgenehmigung oder -bescheinigung bedürfen, zur jährlichen Abgabe eines Sicherheitsberichts. Neben den in der ESiV genannten Punkten ergeben sich nach Angaben des EBA weitere inhaltliche Anforderungen an die Sicherheitsberichte aus direkt anwendbaren Verordnungen der EU. So sehen nun auch die Verordnung CSM Risiko und die Verordnung CSM Kontrolle weitere Berichtspflichten für die betroffenen Eisenbahnen vor. Das EBA hat den Umfang der Anforderungen an die Sicherheitsberichte in einem Leitfaden zusammengefasst.