Bis zum 31. Mai 2013 müssen alle für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen (Entity in Charge of Maintenance – ECM) zertifiziert und registriert werden, das haben Bundestag und Bundesrat im 8. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften beschlossen. Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, hat das EBA schon jetzt mit den Vorbereitungen zur Zertifizierung von ECM begonnen, damit behördenseitig die in der Verordnung vorgegebene Zertifizierungsfrist (31. Mai 2013) eingehalten werden kann. Das EBA werde daher schon jetzt auf Antrag der für die Instandhaltung zuständigen Stellen die Voraussetzungen für das Erteilen einer Instandhaltungsstellen-Bescheinigung prüfen und bis zur Entscheidungsreife vorbereiten. Die Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen werde dann nach Inkrafttreten des Gesetzes erteilt, teilte die Behörde heute mit.

Das EBA hat zu den Anforderungen zum Erhalt der Bescheinigungen und über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens einen “Leitfaden zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen” erstellt, der auf der Internetseite des EBA zum Abruf bereitgestellt ist.

(Quelle: EBA)