Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt setzt eine weitere Maßnahme seiner „Strategie Leise Schiene“ um: Das Fahrverbot für laute Güterwagen. Der Deutsche Bundestag hat das von Dobrindt initiierte Gesetz gestern in 2./3. Lesung beschlossen. Fünf Eisenbahnverbände haben den Bundestagsbeschluss in einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßt.

 

Umrüstung eines Güterwagen auf leise Bremssohlen bei der Deutschen Bahn. (Foto: DB)

Umrüstung eines Güterwagen auf leise Bremssohlen bei der Deutschen Bahn. (Foto: DB)

 

Zu den fünf Eisenbahnverbänden gehören der VDV, VDB, Allianz pro Schiene, VPI und NEE. Nach Einschätzung der Verbände hätten die Parlamentarier mit dem Beschluss Klarheit für die Branche in Europa geschaffen. Für die Eigentümer von leisen neuen oder umgerüsteten Güterwagen sei nun klar, dass ab Ende 2020 mit lauten Güterwagen kein wirtschaftlich erfolgreicher Schienengüterverkehr mehr betrieben werden kann und ihr eigenes Engagement Früchte tragen würde.

Auch die durch den Bundestag noch einmal gegenüber dem Regierungsentwurf enger gefassten Ausnahmen und Befreiungen des Gesetzes finden die Zustimmung der Verbände. Damit würde das beabsichtigte Signal an die Halter lauter Wagen noch unmissverständlicher ausfallen.

Die Kernpunkte des Gesetzes:

  • Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich ein Fahrverbot für laute Güterwagen.
  • Güterwagen dürfen ab diesem Stichtag bei der Fahrt nicht mehr Lärm verursachen als ein Güterwagen, der eine Betriebszulassung nach der für Neufahrzeuge geltenden Lärmschutz-Richtlinie (TSI Lärm) erhalten hat.
  • Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen.
  • Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die Strategie „Leise Schiene“ von Minister Dobrindt besteht aus drei Elementen:

  1.  Fördern: Lärmschutz an der Quelle. Hierzu zählen u.a. die Umrüstung von Güterwagen auf Flüsterbremsen und Innovationen für leisere Züge.
  2. Ertüchtigen: Lärmschutz an der Strecke. Hierzu zählen u.a. innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände oder Schallschutzfenster.
  3.  Regulieren: Strengere Vorschriften. Hierzu zählen das Fahrverbot für laute Güterwagen, strengere Lärmschutzwerte bei Neu- und Ausbau oder besserer Schutz bei Lärmsanierung an bestehenden Strecken.