Billettpflicht im Schweizer Fernverkehr ab Dezember 2011
Der Strategieausschuss Direkter Verkehr (StAD) unter der Leitung des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) hat beschlossen, auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2011 die Billettpflicht im Fernverkehr einzuführen. Damit die Umsetzung möglichst sanft erfolgen kann, erarbeitet die SBB in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Zugpersonals Kulanzmaßnahmen und Ausnahmeregelungen. Gerade zu Spitzenzeiten ist die Auslastung der Züge so hoch, dass die Zugbegleiter längst nicht alle Reisenden kontrollieren können. Das führt dazu, dass die Reisenden keine Möglichkeit haben, im Zug ihr Billett zu lösen. So entgehen der SBB jährlich Erträge im zweistelligen Millionenbereich. Um das zu verhindern, wird mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2011 die Billettpflich im Schweizer Fernverkehr eingeführt. Konkret bedeutet das, dass die Reisenden ihr Billett im Fernverkehr vor Reiseantritt erwerben müssen – andernfalls müssen sie einen Zuschlag zahlen.