In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion listet die Bundesregierung die im Rahmen der EU-China Konnektivitätsplattform diskutierten europäischen Projekte auf, an denen sich China finanziell beteiligt. Die neun Straßenbau, Schienenbau- und Flughafenbauprojekte finden sich der Vorlage zufolge in Serbien (5), Nordmazedonien (2), Albanien (1) und Montenegro (1).

Weiter heißt es in der Antwort, das Ziel der “Nationalen Industriestrategie 2030”, deren Entwurf mit relevanten Beteiligten derzeit umfassend konsultiert und abgestimmt werde, bestehe darin, gemeinsam mit der Wirtschaft einen Beitrag zu leisten “zur Sicherung und Wiedererlangung von wirtschaftlicher und technologischer Kompetenz, Wettbewerbsfähigkeit und Industrie-Führerschaft auf nationaler, europäischer und globaler Ebene in allen relevanten Bereichen”. Staatliches Handeln könne gemäß dem Entwurf der Industriestrategie “nur ausnahmsweise, nur vorübergehend und nur in Fällen von grundlegender Bedeutung in Betracht kommen, wenn sich alle anderen Optionen als unzureichend erwiesen haben”.

Nach Auffassung der Bundesregierung fördern offene Märkte, freie Kapitalflüsse und Handel das Wachstum und den Wohlstand in Europa und der Welt, heißt es in der Vorlage. Ausländische Direktinvestitionen seien ein wesentlicher Treiber für Wertschöpfung und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Nach geltendem Außenwirtschaftsrecht könnten Übernahmen nur beschränkt oder untersagt werden, “wenn sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder deren wesentliche Sicherheitsinteressen gefährden”.

In der EU sei vorgesehen, künftig kritische Infrastrukturen, bestimmte Technologien, Versorgungssicherheit und Zugang zu beziehungsweise Kontrolle von sensitiven Informationen als Aspekte der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu definieren und die Eingriffsbefugnisse der Mitgliedstaaten im Kontext unionsfremder Beteiligungen zu stärken, schreibt die Bundesregierung. Das Prüfverfahren mit Blick auf ausländische Investitionen liege in den Händen desjenigen Mitgliedstaates, in dem das übernommene Unternehmen seinen Sitz hat.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 390