Vom 1. März 2013 an gilt in allen EU-Mitgliedstaaten die EU-Verordnung Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr („EU-VO“). Nach dem Willen der Bundesregierung wird das Eisenbahn-Bundesamt die Aufgabe der nationalen Durchsetzungsstelle für die Busfahrgastrechte übernehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Januar verabschiedet und befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Bereits heute können sich Busfahrgäste mit Fragen und Beschwerden an das Eisenbahn-Bundesamt wenden und dort Informationen zu ihrem Anliegen erhalten.

Dabei geht es ausschließlich um die Einhaltung von Vorgaben der Verordnung und nicht darum, zivilrechtliche Ansprüche etwa aus dem Vertrag mit dem Busunternehmen zu verfolgen. Deshalb ist es für den Fahrgast wichtig, sich bei Beschwerden zunächst an den Vertragspartner zu wenden und mit ihm nach einer Lösung zu suchen. Erst, wenn dies nicht gelingen sollte, ist es sinnvoll, Kontakt zum Eisenbahn-Bundesamt aufzunehmen.

[Quelle: EBA]