Der Bund hat mit dem Schienengüterfernverkehrsförderungsgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, nach denen Ersatzinvestitionen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dient, mit Bundesmitteln gefördert werden können. Damit sollen Redundanzen und zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterfernverkehr geschaffen und der Verkehrsnutzen der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes verstärkt werden.

Alle Informationen über die Bundesförderung in NE-Strecken finden Sie hier:

http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_201954/DE/Fachthemen/Finanzierung/NE__Foerderung/NE__Foerderung__node.html?__nnn=true

[Quelle: Eisenbahn-Bundesamt]