Der Schienengüterverkehr in der Schweiz bekommt bessere Rahmenbedingungen – muss sich dafür aber mehr als heute am Markt behaupten. Der Ständerat hat laut Mitteilung der Bundesversammlung die letzte Differenz zum revidierten Gütertransportgesetz ausgeräumt.

Zu klären galt, ob der Bund auch die Erneuerung von Umschlaganlagen und Anschlussgleisen unterstützen soll. Zunächst habe der Ständerat darauf beharrt, dass Investitionsbeiträge ausschließlich für Bau und Erweiterung solcher Anlagen ausgerichtet werden. Nun habe sich das Gremium stillschweigend der grossen Kammer angeschlossen. Die Vorlage sei damit bereit für die Schlussabstimmung.

Es handelt sich um ein neues Gesamtkonzept für den Schienengüterverkehr. Dieses betrifft den Schienengüterverkehr in der Fläche, also der Binnenverkehr sowie Importe und Exporte. Ein Verlagerungsziel wie beim alpenquerenden Güterverkehr ist nicht vorgesehen. Das total revidierte Gütertransportgesetz ändert die Spielregeln auf der Schiene: Ein Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne sorgen dafür, dass für den Güterverkehr genügend gute Trassen zur Verfügung stehen. Diese gesicherten Fahrrechte bringen es mit sich, dass der Personenverkehr nicht mehr automatisch Vorrang vor dem Güterverkehr habe.

(Bundesversammlung)