Die Europäische Kommission hat acht Mitgliedsstaaten offiziell aufgefordert, die Richtlinie über die Zertifizierung von Lokführern in nationales Recht umzusetzen. Die Mitgliedsländer Belgien, Deutschland, die Niederlande, Portugal, Schweden, Slowenien, Tschechien sowie Ungarn haben nun eine Frist von zwei Monaten, ihre nationale Gesetzgebung an die Richtlinie 2007/59/EG anzupassen, andernfalls kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die Richtlinie 2007/59/EG schreibt die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen fest. Ein Lokführer, der Inhaber einer Fahrerlaubnis und einer Bescheinigung für das Führen bestimmter Triebfahrzeuge eines Mitgliedsstaates ist, kann nach dem Bestehen einer Fahrprüfung – ohne erneute Prüfung seiner physischen Eignung und beruflichen Kenntnisse – dieselben Triebfahrzeuge in anderen Mitgliedsstaaten führen.