Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland die EU-Vorschriften über die getrennte Rechnungsführung von Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrs­unternehmen sowie über die Verwendung von Trassenentgelten nicht hinreichend umsetzt. Das Verfahren gegen die Bundesregierung gehe deshalb in die nächste Phase, gab die EU-Kommission heute bekannt. 

Das deutsche System berge die Möglichkeit, dass kommerzielle Verkehrsdienste mit öffentlichen Mitteln, die für die Infrastruktur und öffentliche Personenverkehrsdienste bestimmt sind, quersubventioniert werden, heißt es in einer Mitteilung der Kommission.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die mit Gründen versehene Stellungnahme zu reagieren. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen oder die Einhaltung des EU-Rechts nicht hinreichend nachgewiesen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.

(EU-Kommission)