Das Eisenbahnbundesamt (EBA) weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass die Vorschriften der deutschen Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) unverändert bleiben. Hintergrund ist, dass Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse und die Aussetzung der Führerscheinrichtlinie für 10 Jahre beantragt hat.

Die Europäische Kommission habe den Antrag geprüft und bereits am 21. Oktober 2013 entschieden, dass keine Ausnahme von der Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/59/EG gewährt werde, teilt das EBA jetzt mit. Die EU-Kommission begründet diese Entscheidung den Angaben zufolge damit, dass die Kosten-Nutzen-Analyse nicht gezeigt habe, dass die Kosten der Anwendung der Führerscheinrichtlinie auf die betroffenen Triebfahrzeugführer die Vorteile überwiegen.

(EBA)