Der Bundesrat will, dass der Bund seiner Verantwortung zur Stärkung des Schienenpersonenfernverkehrs nachkommt, und hat deshalb einen Gesetzentwurf beschlossen. Er enthält u.a. einen gesetzlichen Auftrag an den Bund, im Schienenpersonenfernverkehr ein Grundangebot zu gewährleisten. Dem Bund obliege seit der Bahnreform die Daseinsvorsorge für den Fernverkehr, während die Länder für den Regionalverkehr verantwortlich seien. Zur Begründung der Gesetzesinitiative verweisen die Länder auf den seit 1996 zu beobachtenden Abbau des Fernverkehrsangebots in Deutschland. Nun wird sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative befassen. Wann die Beratungen dann im Bundestag erfolgen, ich noch offen.