Bundesnetzagentur untersagt der DB Netz AG Vertragsabschlüsse für Sylt-Verkehre
Die Bundesnetzagentur hat nach Angaben der Bahnbetreiber RDC Deutschland heute der DB Netz AG die geplanten Rahmenvertragsabschlüsse für der Strecke Niebüll-Westerland untersagt und ein neues Entscheidungsverfahren angeordnet. Die DB Netz AG habe bei ihrer Vergabeentscheidung insgesamt mehr Rahmenvertragskapazitäten mit den beteiligten Verkehrsunternehmen abschließen wollen, als es die gesetzlichen Regelungen der Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung (EIBV) zulassen, heißt es in einer Mitteilung der RDC.
Die DB Netz AG hat nun bis zum 4. März neu zu entscheiden, wer die Rahmenverträge erhalten soll. Pro Stunde dürfen den Angaben zufolge nur noch zwei der vier möglichen Fahrmöglichkeiten je Richtung (sogenannte Kapazitäten) vergeben werden, die zudem eine größere zeitliche Flexibilität beinhalten sollen. Die ausschließliche Vergabe der Kapazitäten an den vertakteten SPNV ist dabei nicht zugelassen, ebenso wenig dürfen die bereits ausgeschiedenen Anbieter berücksichtigt werden.
(HKX)