Der Fahrgastverband Pro Bahn e.V. fordert für potenzielle Fernbuslinien die gleichen Fahrgastrechte, die auch bei der Eisenbahn gelten. Die besagen, dass es ab einer Verspätung von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises zurück gibt und ab einer Verspätung von über zehn Stunden sogar 50 Prozent des Fahrpreises. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Fernbus und -zug zu schaffen, müsse es auch gleiche Fahrgastrechte geben, heißt es. Pro Bahn Rechtsexperte Rainer Engel: „Künftig müssen Fahrgäste an Bushaltestellen zwei Stunden bei Wind und Wetter und ohne jede Fahrgastinformation ausharren, bevor sie irgendwelche Rechte geltend machen können, weil ihr Bus nicht kommt.“ Die Fahrgastrechte gelten erst, wenn die Reisedistanz des Busses 250 Kilometer überschreitet. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Fahrgast auch tatsächlich 250 Kilometer weit mitfährt. Für Busse etwa von Aachen nach Trier, von Luxemburg nach Saarbrücken oder von Berlin nach Stettin würden keinerlei Entschädigungsregeln gelten. Pro Bahn Chef Karl-Peter Naumann: „Die Pläne der Bundesregierung zur Liberalisierung der Fernbus-Verbindungen in Deutschland sind ein Generalangriff auf die Rechte der Verbraucher auf verlässliche Fahrpläne, pünktliche Beförderung, durchgehende Fahrkarten und gesicherte Anschlüsse.“ Auch die Fahrscheinproblematik im Vor- und Nachlauf ist für Pro Bahn ein Problem. Naumann: „ Wer heute von Hamburg nach Eberswalde fahren will, bekommt für den Zug selbstverständlich einen durchgehenden Fahrschein. Fährt er aber mit dem Bus bis Berlin, so gibt es weder einen durchgehenden Fahrschein noch eine Garantie für den Anschluss.“