Verwaltungsgericht Wien erklärt Direktvergabe des VOR für nichtig
Das Verwaltungsgericht Wien hat im Rahmen der gestrigen Verhandlung die bewusste Intransparenz im Vergabeprozess des VOR (Verkehr Ostregion) an die ÖBB Personenverkehr AG für eine Direktvergabe, unter anderem für die Strecke Wien – St. Pölten-Amstetten, bestätigt. Mit dem Urteil des VwG Wien ist der VOR nun verpflichtet den Vergabeprozess neu aufzurollen.
(ots/westbahn)