Import Control System 2 (ICS2) Phase 3

Änderungen bei den Sicherheitsmaßnahmen im See-, Straßen- und Schienentransport von Gütern in die EU

 

Ab dem 3. Juni 2024 wird die EU ein neues Verfahren für die Einfuhr von Waren auf See- und Binnenwasserstraßen, auf der Straße und auf der Schiene in die EU einführen.

 

Das neue Warenvoranmeldesystem – Import Control System 2 (ICS2) – dient der Sicherheit und Gefahrenabwehr von Gütern, die in und durch die EU transportiert werden.1 Dies ist die dritte Phase bzw. die Freigabe der Implementierung des neuen Systems, welches die Anforderungen an die Meldung von Sicherheitsdaten auf alle Verkehrsträger ausweitet. Ähnliche Anforderungen sind bereits für den Lufttransport von Waren in Kraft getreten.

In dieser dritten Phase müssen nun auch See- und Binnenschifffahrts-, Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen Daten über Waren, die in oder durch die EU versandt werden, vor ihrer Ankunft in Form einer Entry Summary Declaration (ENS) übermitteln. Diese Verpflichtung gilt auch für Post- und Expressdienste, die Waren mit diesen Transportmitteln befördern, sowie für alle andere Parteien, wie z. B. Logistikdienstleister. Unter bestimmten Umständen müssen auch die in der EU ansässigen Endempfänger ENS-Daten an ICS2 übermitteln.

Wirtschaftsbeteiligten wird dringend empfohlen, sich im Voraus auf Phase 3 vorzubereiten, um das Risiko von Verzögerungen und mangelnder Konformität zu vermeiden. Die betroffenen Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie genaue und vollständige Daten von ihren Kunden erfassen, ihre IT-Systeme und Betriebsabläufe aktualisieren und ihre Mitarbeiter angemessen schulen. Ab dem 11. Dezember 2023 müssen die Wirtschaftsbeteiligten außerdem einen Selbsttest zur Konformität erfolgreich absolvieren, um zu überprüfen, ob sie in der Lage sind, auf das System zuzugreifen und Nachrichten mit den Zollbehörden auszutauschen.

Die EU-Mitgliedstaaten werden den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten auf Antrag die Genehmigung erteilen, sich innerhalb eines zeitlich begrenzten Bereitstellungszeitraums schrittweise eine Verbindung zu ICS2 herzustellen.

Die Mitgliedstaaten können den Bereitstellungszeitraum jederzeit innerhalb der folgenden Zeiträume gewähren: vom 3. Juni 2024 bis zum 4. Dezember 2024 (See- und Binnenschifffahrtsunternehmen), vom 4. Dezember 2024 bis zum 1. April 2025 (Einzelfracht-Einreichende im See- und Binnenschiffsverkehr) und vom 1. April 2025 bis zum 1. September 2025 (Straßen- und Schienenverkehrsträger). Wenn Wirtschaftsbeteiligte nicht rechtzeitig bereit sind und die im Rahmen von ICS2 erforderlichen Daten nicht bereitgestellt werden, werden die Waren an den EU-Grenzen gestoppt und von den Zollbehörden nicht abgefertigt.

Die EU ist ein wichtiger Akteur im internationalen Handel: auf sie entfallen rund 14 % des weltweiten Warenhandels. Durch die Erfassung von Sicherheitsdaten werden die EU-Zollbehörden in der Lage sein, Risiken früher zu erkennen und an der am besten geeigneten Stelle in der Lieferkette einzugreifen. Dies macht den Handel für die EU und ihre Bürger sicherer. Das System ICS2 vereinfacht den Warenverkehr zwischen der Eingangszollstelle und dem endgültigen Bestimmungsort in der EU. Das System ICS2 wird anstelle von 27 nationalen Zollbehörden einen einzigen Zugangspunkt für die Kommunikation mit den Zollbehörden aller EU-Mitgliedstaaten für alle EU-Vorgänge bieten. Für Wirtschaftsbeteiligte wird ICS2 auch die Anforderung zusätzlicher Informationen und die Risikoprüfung vor der Abfahrt durch die Zollbehörden vereinfachen und so den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringern.

ICS2 im Detail

Das System ICS2 wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den Zollbehörden der Mitgliedstaaten und Unternehmen vorbereitet. Das System wird in drei Phasen eingeführt, die nach und nach das bestehende Importkontrollsystem ersetzen.

Mit Phase 1 wird ab dem 15. März 2021 für Post- und Expressgutsendungen, die auf dem Luftweg in oder durch die EU befördert werden, ein Teilbereich der Entry Summary Declaration (die sogenannten Vorab-Frachtinformationen vor dem Versand, auch bekannt als „PLACI“ genannt) verlangt, bevor sie in das Flugzeug mit Ziel EU verladen werden.

In Phase 2 von ICS2 unterliegen ab dem 1. März 2023 auch alle anderen Luftfrachtsendungen der Pflicht zur PLACI-Meldung. Für sie müssen vor der Ankunft sämtliche Daten der Entry Summary Declaration (ENS) eingereicht werden.

Die dritte Phase wird ab dem 3. Juni 2024 die Verkehrsträger See- und Binnenschifffahrt, Schiene und Straße umfassen. Die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten müssen innerhalb eines begrenzten Bereitstellungszeitraums für die Einführung des ICS2-Systems bereit sein.

Wenn, wie in Phase 2, alle erforderlichen Daten der Partei zur Verfügung stehen, die die Daten einreicht und die Verantwortung für die Einfuhr der Waren in das EU-Zollgebiet übernimmt, kann die Datenanmeldung in einer einzigen vollständigen ENS-Einreichung erfolgen. Alternativ können auch mehrere Meldungen erfolgen, wenn Teil-ENS-Einreichungen durch verschiedene an der Lieferkette Beteiligte vorgenommen werden. Im Fall von mehreren Meldungen ist jeder der Einreichenden dafür verantwortlich, seine Informationen pünktlich, korrekt und vollständig zu melden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu ICS2 und Phase 3 erhalten Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission.

Sie können sich auch dieses Video über ICS2 Phase 3 ansehen, um mehr zu erfahren.

Weitere Informationen über die technische Vorbereitung, einschließlich der Aktualisierung der IT-Systeme der Wirtschaftsbeteiligten, finden Sie in diesem Infoblatt.

Ein Infoblatt steht zur Verfügung für See- und Binnenschifffahrtsunternehmen, die sich über die notwendigen Schritte zur Vorbereitung auf ICS2 informieren möchten.

Alle notwendigen technischen Unterlagen finden Sie auf CIRCABC.

(1) Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz und Nordirland.

Pressemitteilung 
Grafik: Taxation and Custom Union