Am 26. Juni 2013 wurde das Memorandum of Understanding (MoU) zur Neuregelung des Zulassungsverfahrens von Eisenbahnfahrzeugen unterzeichnet. Damit sollen schon im Vorfeld zu den geplanten europäischen und nationalen Gesetzesänderungen die Weichen dafür gestellt werden, dass ein Großteil der Prüfprozesse auf unabhängige Prüfinstitute außerhalb des Eisenbahn-Bundesamtes verlagert wird. Das Zulassungsverfahren wird mit der Funktion des Kohärenzmanagers ergänzt. Dieser übernimmt  einen Teil der Aufgaben, die bisher das Eisenbahn-Bundesamt erledigt hat. Das im MoU beschriebene Verfahren beschränkt sich auf wesentliche Schritte:

  • EG-Prüferklärungen nach Anhang V der Richtlinie 2008/57/EG
  • Konformitätsbescheinigungen NNTR inkl. Erklärungen
  • Sicherheitsbewertungsbericht gemäß CSM-Verordnung
  • sowie Gutachten/Dossier und andere

Im Rahmen einer kostenpflichtigen Veranstaltung erfahren Interessierte, um welche Veränderungen es sich im Einzelnen handelt sowie welche neuen und alten Akteuere an dem Prozess beteiligt sind und welche Aufgaben diese übernehmen. Weitere Informationen sind in einem Flyer auf folgender Webseite zu finden:

http://www.aebt.eu/de/schulungen/neues-zulassungsverfahren/details/18-neues-zulassungsverfahren-fuer-eisenbahnfahrzeuge-in-deutschland-mou.html

[Quelle: AEbt Angewandte Eisenbahntechnik GmbH]

Lesen Sie auch den Blogeintrag Ramsauer: Eisenbahn-TÜV kommt vom 28. Juni.