Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Lang-Lkw dürfen auf deutschen Straßen fahren (Az.: VG 11 K 216.17). Umwelt- und Verkehrsverbände hatten gegen eine entsprechende Zulassung der BMVI geklagt. Die Regelzulassung der sogenannten Gigaliner mit bis zu 25,25 Metern Länge verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Richter. Das Berliner Verwaltungsgericht ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung sowohl die Berufung als auch die Sprungrevision zu. Bislang ist unbekannt ob die klagenden Verbände – Allianz pro Schiene, Deutsche Umwelthilfe, Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Automobil-Club Verkehr – in die nächste Instanz gehen.