TÜV NORD wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als projektunabhängige, weisungsfreie Organisation anerkannt und kann damit als Interims-DeBo (Designated Body) im nun vereinfachten Zulassungsprozess für  Eisenbahnfahrzeuge zur Prüfung nach den nationalen Vorschriften, NNTR, eingebunden werden. Als Interims-DeBo prüfe TÜV NORD Teilsysteme und Schienenfahrzeuge für die Zulassung in Deutschland, teilt das Unternehmen heute mit. 

Die Prüftätigkeit basiert auf den Festlegungen des aktuellen Memorandum of Understanding, MoU, das den Zulassungsprozess von Schienenfahrzeugen in Deutschland an den europäischen Zulassungsprozess anpasst. Die Prüfungen als Interims- DeBo erfolgen nach dem in der EU-Richtlinie 2008/57/EG definierten Prüfverfahren. Sie umfassen die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung und eines NNTR-Dossiers, in dem die erzielten
Ergebnisse der Einzelbewertungen dargestellt werden. Die im MoU festgelegte Tätigkeit eines Kohärenzmanagers kann TÜV NORD mit eigenen, durch das Eisenbahnbundesamt anerkannten Gutachtern durchführen.

(TÜV NORD)