Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sieht sich gezwungen, die Allgemeinverfügung zur Regelung der Bedienung der Sandstreueinrichtung auf Schienenfahrzeugen nochmals zu verschärfen. Das teilte die Bonner Behörde heute mit. Neueste Erkenntnisse aus der Untersuchung jüngster Unfallereignisse hätten dies gezeigt, heißt es.  

Die bisherige Verfügung betraf den Angaben zufolge lediglich Zug- und Rangierfahrten, bei denen der gebildete Fahrzeugverband insgesamt weniger als 9 Radsätze hat oder bei denen zwischen aktiven Sandstreueinrichtungen weniger als 9 Radsätze vorhanden sind. Die erneuerte Allgemeinverfügung betrifft nun unabhängig von der Zuglänge und der Anzahl der Radsätze alle Züge. Die Regelungen sind wichtig, um der sicherheitskritischen Isolationswirkung durch Bremssand auf Gleisstromkreisen entgegenzuwirken.

Die geänderte Verfügung ist im Internet hier zu finden: Allgemeinverfügung 34aüt/038-3418#002.

(EBA)