Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2010 widerrufen. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte mit Bescheid vom 16.09.2010 die Eisenbahnen verpflichtet, bei einem Güterwagen mit zwei Bremsausrüstungen, von denen eine gestört ist, diese auszuschalten und für diesen Wagen kein Bremsgewicht mehr anzurechnen.

Diesen Bescheid hat das Eisenbahn-Bundesamt nun mit Bescheid vom 18.12.2013 widerrufen, da das Verfahren nun in der VDV-Schrift 757 – Bremsvorschrift – beschrieben wird. Die Vorschrift gilt als Regel der Technik, die die Eisenbahnen einzuhalten haben. Es bedarf daher keiner behördlichen Anordnung mehr.

(EBA)