Bereits zum zweiten Mal hat DEKRA mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Vertrag über eine weitergehende Zusammenarbeit geschlossen. DEKRA agiert somit weiterhin als so genannter Verwaltungshelfer bei der Zertifizierung der für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich bis zum 31. August 2018.

Dieser Vertrag beinhaltet die Bewertung der Konformität von Instandhaltungssystemen der für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen. Weitere Aufgabe für die DEKRA Experten ist die Bewertung der Konformität der Instandhaltungssysteme von Unterauftragnehmern, die Instandhaltungsfunktionen wahrnehmen. Dabei umfasst das Spektrum Erstbewertung, Erstaudits und Inspektionen, Überwachung sowie Rezertifizierung.

(DEKRA)