Vor dem für morgen erwarteten Spruch des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Zulässigkeit von Direktvergaben im SPNV soll es unerlaubte Absprachen zwischen DB Regio und Abellio (NS) gegeben haben. Am Freitag hatte das Handelsblatt gemeldet, Abellio ziehe seinen Widerspruch gegen den zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und DB Regio direkt geschlossenen Vertrag zurück. Der Spiegel hingegen berichtet am heutigen Samstag, dass das Bundeskartellamt sich in den Fall eingeschaltet habe.

Die Kartellbehörde soll DB Regio und Abellio vor einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, der ein Bußgeld nach sich zieht, gewarnt haben. Angeblich soll die DB über Wochen versucht haben, Abellio zum Rückzug des Widerspruchs zu bewegen – hätte die DB dann den umstrittenen Vertrag behalten können, wäre der Betrieb von zwei Linien von Abellio abgegeben worden. Wie es in dem Bericht weiter heißt, nehme die DB die Bedenken des Bundeskartellamts ernst und habe die Gespräche ergebnislos abgebrochen.

Würde Abellio den Widerspruch zurückziehen, bliebe die erwartete Grundsatzentscheidung des BGH zur Zulässigkeit von Direktvergaben aus. Der BGH befasst sich mit dem zwischen VRR und DB Regio geschlossenen Vergleichsvertrag, da das OLG Düsseldorf von einer früheren Entscheidung des OLG Brandenburg abweichen möchte und solche Direktvergaben für unzulässig hält. Ausschlaggebend ist dabei, ob das deutsche Vergaberecht der EU-Verordnung 1370/2007 vorangeht oder nicht. Angesichts mehrerer aktuell angekündigter Direktvergaben, von denen ganz überwiegend DB Regio profitieren würde, und der zahlreichen in den nächsten Jahren auslaufenden Verkehrsverträgen ist die Entscheidung des BGH von erheblicher Bedeutung für die SPNV-Branche. (PM ÖPNV Wettbewerb)