Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn AG, die etablierte Eisenbahngesellschaft in Deutschland, und mehrere ihrer Tochtergesellschaften eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass sich diese Unternehmen an einem wettbewerbswidrigen Preissystem für Bahnstrom beteiligt haben, was gegen das EU-Kartellrecht verstoßen würde. Bahnstrom ist der elektrische Strom, der im Eisenbahnnetz für den Antrieb elektrischer Eisenbahnen verwendet wird. Die Kommission wird untersuchen, ob die von der Deutschen Bahn gewährten Rabatte dazu führen, dass Wettbewerber höhere Preise zahlen müssen, wodurch ihre Stellung auf dem Markt für den Schienengüter- bzw. Schienenpersonenverkehr geschwächt werden würde. Die Tatsache, dass die Kommission ein Verfahren einleitet, greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor, sondern bedeutet nur, dass sie diesen Fall vorrangig behandeln wird.

(Quelle: EU-Kommission)